Allgemeine Hausordnung und Geschäftsbedingungen

  1. Mit der schriftlichen, telefonischen, per E-Mail, persönlich in der Tanzschule (bzw. Außenstellen) oder direkt über das Online-Formular auf der Homepage (Vor-)Anmeldung, ist der/die Tanzschüler/in berechtigt, den in der Anmeldung angeführten Kurs zu belegen und die allgemeinen Einrichtungen der Tanzschule (bzw. Außenstellen) für die Dauer des Kurses zu benützen.
     

  2. Das Kurshonorar (inkl. MWSt. und AKM) bzw. offene Beiträge sind bis zum Zweiten Unterricht fällig und zu entrichten (zu überweisen).
    Die Anzahlung, falls gefordert, ist bereits nach der Voranmeldung zu entrichten (zu überweisen).
     

  3. Das Fernbleiben vom Kurs entbindet den/die Tanzschüler/in nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Für rechtzeitig entschuldigte Abwesenheit von einem Kurstag besteht die Möglichkeit die versäumte Unterrichtseinheit in einem Parallelkurs (sofern vorhanden) nachzuholen.

    Kann an einem Kursabend nicht teilgenommen werden, ist es nicht möglich, eine Ersatzperson teilnehmen zu lassen.

    Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Um etwaige Störungen zu vermeiden, bitten wir um pünktliches Erscheinen.
     

  4. Der Unterricht findet in geschlossenen Kursen statt.

    Die Anwesenheit der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Schüler-, Jugend- und Spezialkursen ist nicht gestattet.
     

  5. Die Tanzschule behält sich das Recht vor; eine eventuell notwendige Zusammenlegung und Verschiebung von Kursen obliegt unserer Entscheidung. Änderungen können Sie an der Anmeldung oder über die Homepage abrufen.
     

  6. Die Kurskarte ist vor Beginn des Kurses vorzuweisen. Sie ist zeitlich unbegrenzt gültig und nicht übertragbar. Der Verlust der Karte ist der Tanzschule unverzüglich anzuzeigen.
    Eine Ersatzkarte wird gegen Duplikatskosten von Euro 5,- ausgestellt. Eine Übertragung auf andere Karten ist ebenfalls nicht möglich.
     

  7. Den Anweisungen des Personals der Tanzschule ist Folge zu leisten. Ungebührliches Verhalten im Tanzschulbereich oder Störung während des Kursbetriebes können zum Entzug der Kurskarte und somit zur vorzeitigen Vertragsauflösung führen. Tanzschüler(innen) haften für durch Sie verursachte Beschädigungen an Sachgegenständen und Räumen der Tanzschule.
     

  8. Wir bitten um jene selbstverständliche Sorgfalt, die ein geselliges Beisammensein im Rahmen der Tanzstunde erfordert. Bei Ballveranstaltungen ist Abendkleidung obligat.
     

  9. Das Tanzschulgelände einschließlich des Parkplatzes (Stvo. gültig) ist unmittelbar nach Beendigung der letzten Veranstaltung am Abend zu verlassen.
     

  10. Die Tanzschule übernimmt für mitgebrachte Sachen (Wertgegenstände, Kleidung etc.) keine Haftung.
     

  11. Sollten Sie an der Teilnahme des Kurses verhindert sein, so verständigen Sie uns bitte sofort schriftlich (Einschreiben per Post). Ihre Abmeldung muss bis 14 Tage "VOR KURSBEGINN" in der Tanzschule einlangen.

    Bei rechtzeitiger Abmeldung, wie bereits angeführt, entstehen keine Stornokosten. Bei zu spät eingelangten Abmeldungen werden 50% des Kursbeitrages in Rechnung gestellt.

    Bei einer Stornierung ab einer Woche vor Kursbeginn, wird der gesamte Betrag fällig (bei Paar-Anmeldung Kursbeitrag von 2 Personen).
    Bezahltes Honorar kann nicht zurückerstattet werden, auch nicht bei vorzeitiger Vertragsauflösung.
    Stornierung ist nur im bestätigtem Krankheitsfall möglich, es wird Ihnen das Kurshonorar abzüglich der besuchten Kurseinheiten aliquot gutgeschrieben.
    Urlaub, berufliche oder private Verhinderungen gelten nicht als Stornogrund.
     

  12. Kündigungen oder Stornierungen müssen aus rechtlichen Gründen mit eingeschriebenem Brief erfolgen. Die ausgegebene Kurskarte ist umgehend zu retournieren.
     

  13. Es ist nicht erlaubt, mitgebrachte Getränke und Speisen zu konsumieren. Dies bezieht sich auf das gesamte Tanzschulareal.
     

  14. Die Tanzschule behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen die Vertragsbedingungen oder die Hausordnung ersatzlos zu kündigen.
     

  15. Erlernte Tänze, Choreographien oder Teile davon, dürfen weder entgeltlich noch unentgeltlich an andere Personen oder Institutionen weitergegeben (-unterrichtet) werden.
     

  16. Der Erhalt der Urkunde "Österreichisches Tanzleistungsabzeichen" vom VTÖ "Verband der Tanzlehrer Österreichs" berechtigt nicht zum Erteilen von Tanzunterricht.
     

  17. Fotografieren, Videoaufzeichnungen bzw. Ton- oder Fernsehaufzeichnungen bei Veranstaltungen in und von unserem Haus nur mit Genehmigung des Tanzschulleiters.
     

  18. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Amstetten.