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Mit Unterzeichnung des Vertrags (auch bei telefonischer Angabe der persönlichen Daten, oder der Online Anmeldung) ist der Tanzschüler berechtigt, den in der Anmeldung angeführten Kurs zu belegen und die allgemeinen Einrichtungen der Tanzschule für die Dauer des Kurses zu benützen.
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Die Kursgebühr und Regiekosten (incl. MWSt. und AKM) sind bis spätestens 7 Tage nach Kursbeginn zu entrichten. Die einmalige Einschreibegebühr ist bereits bei der Erstanmeldung bar zu entrichten.
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Das Fernbleiben vom Kurs entbindet die/den Tanzschüler/in nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Für rechtzeitig entschuldigte Abwesenheit von einem Kurstag besteht die Möglichkeit die versäumte Unterrichtseinheit in einem Parallelkurs (so vorhanden) nachzuholen. Kann an einem Kursabend nicht teilgenommen werden, ist es nicht möglich, eine Ersatzperson teilnehmen zu lassen. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Um etwaige Störungen zu vermeiden, bitten wir um pünktliches Erscheinen.
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Der Unterricht findet in geschlossenen Kursen statt. Die Anwesenheit der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Schüler-, Jugend- und Spezialkursen ist nicht gestattet.
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Die Tanzschule behält sich das Recht vor, Kurse kurzfristig nach Verständigung der rechtzeitig angemeldeten Teilnehmer zusammenzulegen bzw. abzusagen. Die im Programm angegebenen Lehrer und Unterrichtszeiten sind vorläufige Planungshilfen und werden während der laufenden Saison der Notwendigkeit entsprechend geändert. Änderungen können Sie an der Anmeldung oder über die Homepage abrufen.
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Die Kurskarte ist vor Beginn des Kurses vorzuweisen. Die Kurskarte ist nicht übertragbar. Der Verlust der Karte ist der Tanzschule unverzüglich anzuzeigen. Eine Ersatzkarte kann gegen einen Unkostenbeitrag von € 5.- ausgestellt werden. Übertragung auf andere Karten ist ebenfalls nicht möglich.
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Den Anweisungen des Personals der Tanzschule ist Folge zu leisten. Ungebührliches Verhalten im Tanzschulbereich oder Störung während des Kursbetriebes können zum Entzug der Kurskarte und somit zur vorzeitigen Vertragsauflösung führen. Tanzschüler(innen) haften für durch Sie verursachte Beschädigungen an Sachgegenständen und Räumen der Tanzschule.
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Wir bitten um jene selbstverständliche Sorgfalt, die ein geselliges Beisammensein im Rahmen der Tanzstunde erfordert. Bei Ballveranstaltungen ist Abendkleidung obligat.
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Das Tanzschulgelände einschließlich des Parkplatzes (Stvo. gültig) ist unmittelbar nach Beendigung der letzten Veranstaltung am Abend zu verlassen.
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Die Tanzschule übernimmt für mitgebrachte Sachen (Wertgegenstände, Kleidung etc.) keine Haftung.
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Wird das Vertragsverhältnis vor Beginn der zweiten Unterrichtseinheit gekündigt, beträgt die Stornogebühr € 20,-.
Bezahltes Honorar kann nicht zurückerstattet werden, auch nicht bei vorzeitiger Vertragsauflösung.
Stornierung ist nur im bestätigtem Krankheitsfall möglich, es wird Ihnen gegen eine Stornogebühr von € 20,- das Kurshonorar und abzüglich der besuchten Kurseinheiten aliquot gutgeschrieben.
Urlaub, berufliche oder private Verhinderungen gelten nicht als Stornogrund.
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Nach Beginn der zweiten Unterrichtseinheit ist der volle Kursbetrag zu entrichten. Kündigungen müssen aus rechtlichen Gründen mit eingeschriebenem Brief erfolgen. Die ausgegebene Kurskarte ist umgehend zu retournieren.
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Es ist nicht erlaubt, mitgebrachte Getränke und Speisen zu konsumieren. Dies bezieht sich auf das gesamte Tanzschulareal.
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Die Tanzschule behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen die Vertragsbedingungen oder die Hausordnung ersatzlos zu kündigen.
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Erlernte Tänze, Choreographien oder Teile davon, dürfen weder entgeltlich noch unentgeltlich an andere Personen oder Institutionen weitergegeben (-unterrichtet) werden.
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Der Erhalt der Urkunde "Österreichisches Tanzleistungsabzeichen" vom VTÖ "Verband der Tanzlehrer Österreichs" berechtigt nicht zum Erteilen von Tanzunterricht.
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Fotografieren, Videoaufzeichnungen bzw. Ton- oder Fernsehaufzeichnungen bei Veranstaltungen in und von unserem Haus nur mit Genehmigung des Tanzschulleiters.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Amstetten.
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